19. August 2008 von admin
Aus der dritten Anfrage:
“Die Aufsichtsbehörde hat unverzüglich eine Prüfung eingeleitet.”
Berlin, den 20. Mai 2008
Katrin Lompscher
Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
Berliner Abgeordnetenhaus:
“Transparenz beim zahnärztlichen Nachtnotfalldienst am Vivantes Klinikum Friedrichshain”
3. Anfrage: Kleine Anfrage Nr. 16/12077 vom 17.04.2008 Heidi Kosche (Grüne)
Drucksache 16/12077
2. Anfrage: Kleine Anfrage Nr. 16/11791 vom 20.02.2008 Heidi Kosche (Grüne)
Drucksache 16/11791
1. Anfrage: Kleine Anfrage Nr. 16/11521 vom 12.12.2007 Heidi Kosche (Grüne)
Drucksache 16/11521
16. August 2008 von admin
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
im Zuge der Neugestaltung unserer Website wurden gestern - 15.08.2008 - alle Inhalte unser bisherigen Website (Archiv unter www.iuzb.de ) komplett gelöscht.
Bitte verwenden Sie unsere neue Internetadresse
www.iuzb.org/wordpress
Wir empfehlen Ihnen, den von uns angebotenen RSS Feed zu abonnieren.
Ihre
IUZB - Wir sorgen für Bewegung.
15. August 2008 von admin

12. August 2008 von admin
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Unser nächster Stammtisch findet am
Dienstag, 19. August 2008
um 20 Uhr
wie immer in den
Ratsstuben
Rathaus Schöneberg
John-F.-Kennedy-Platz /
Am Rathaus 9 / Freiherr-vom-Stein-Straße
10825 Berlin - Schöneberg
statt.
Bei schönen Wetter dann aber nicht im Lokal, sondern in dem schönen Biergarten gleich gegenüber.
Anmeldung ist nicht erforderlich. Bitte einfach hinkommen. Jeder ist herzlich willkommen!
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ACHTUNG: Eigentlich sollte der Termin wegen der Ferienzeit ausfallen, findet jetzt aber in Vorbereitung auf die Kammerwahl in kleiner Runde dennoch statt.
Wer teilnehmen möchte, ist herzlich eingeladen!
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11. August 2008 von admin

Bitte beachten Sie zu diesem Thema auch unsere
IUZB Pressemitteilung vom 16.07.2008:
“Nachtnotfalldienst im Krankenhaus am Friedrichshain - Rechtswidrige Ermächtigung“
Eine chronologische Übersicht über den Vorgang “KZV Berlin-Nachtnotfalldienst” finden Sie im Berliner Zahnärzte Forum.
9. August 2008 von admin
Die Fraktion Gesundheit der Berliner Zahnärzteschaft und Herr Gerber hatten es ja bereits mit eigenen Meldungen veröffentlicht:
Der Rechnungsprüfungsbericht 2005 der KZV Berlin
darf im Internet veröffentlicht werden !
Anderer Auffassung war der Vorstand der KZV Berlin und versuchte mittels einer Klage die Veröffentlichung auf unserer Website zu unterbinden - und ist damit auf ganzer Linie gescheitert: “Der Klägerin (der KZV Berlin) steht ein Unterlassungsanspruch gegen die Beklagten (der IUZB e.V.) unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu“, lautet der Einleitungssatz der Klageabweisung durch das LG Berlin.
Anliegend geben wir Ihnen das diesbezügliche Urteil des Berliner Landgerichts vom 17.07.2008 (Az 27 O 314/08) zur Kenntnis. Dieses Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung für alle zahn-ärztlichen Körperschaften in Berlin und dürfte daher auch bundesweit von Interesse sein.
Denn abgesehen von dem eigentlichen Streitgegenstand, nämlich, ob wir berechtigt sind, den Rechnungsprüfungsbericht 2005 des Rechnungsprüfungsausschusses der KZV Berlin K.d.ö.R. auf unserer Website zu veröffentlichen (hier), ergab sich durch das Gericht eine grundsätzliche Stellungnahme zu “§ 16 Schweigepflicht” der Satzung der KZV Berlin.
Hier urteilte die 27. Kammer des Berliner Landgerichts:
“Soweit sich die Klägerin (die KZV Berlin) auf eine Verletzung der Schweigepflicht nach § 16 ihrer Satzung beruft, können…die…Ansprüche…nicht ohne eine an Artikel 5 Absatz 1 GG ausgerichtete Interessenabwägung beurteilt werden.”
Weiterhin führt das Landgericht auch aus unserer Sicht zutreffend aus, dass “alle Mitglieder in den Organen und Ausschüssen zum einen Umstände in Bezug auf einzelne Mitglieder und Mitarbeiter nicht offenbaren dürfen, zum anderen aber auch die Bedürfnisse nach einer internen Vertraulichkeitssphäre zu berücksichtigen haben, auf die ein Selbstverwaltungsorgan wie die Klägerin (die KZV Berlin) bei Bildung und Durchsetzung ihrer Entscheidungen angewiesen ist und die ganz allgemein die unverzichtbare Grundlage für jede Zusammenarbeit ist”.
Diese Vertraulichkeitssphäre findet jedoch in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes ihre Grenzen und die KZV Berlin “kann sich über diese für die Selbstverwirklichung der Persönlichkeit und die Gemeinschaft grundlegenden Freiheiten nicht einseitig mit ihren Interessen hinwegsetzen.”
und lapidar “ihr bloß satzungsrechtlicher Anspruch dringt gegenüber der grundrechtlich geschützten Äußerungsfreiheit…nicht durch.”
Wir begrüßen dieses Urteil.
Warum?
In Artikel 38 (1) des Grundgesetz steht: “Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.” Die Strukturen in Körperschaften des öffentlichen Rechts werden oft verglichen mit den Strukturen unseres Staatswesens “Wie im großen, so im Kleinen” lautet ein Leitspruch. In diesem Sinne ist es erforderlich, dass die gewählten Mitglieder unserer “kleinen” berufsständischen Parlamente eine ähnliche Unabhängigkeit besitzen, wie die Abgeordneten in den “großen” Parlamenten - dem Deutschen Bundestag und der Länderparlamente. Diese Frage wurde in der Gerichtsverhandlung und im Urteil nicht berührt, sie geht aber (berufs-)politisch in diese Richtung. Denn wir sonst sollten unsere gewählten Delegierten ihre gesetzlichen Überwachungs- und Prüfungsaufgaben wahrnehmen können (in der KZV Berlin nach § 79 Absatz 3 SGB V und in der ZÄK Berlin und im VZB nach dem Berliner Kammergesetz) wenn sie nicht berechtigt sind sich unter dem Schutz des Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes frei zu äußern?
Ähnlich verhält es sich übrigens auch mit dem von uns in Zusammenarbeit mit Führungspersönlickeiten anderer Wahllisten erkämpften Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 19.12.2007, aus welchem sich ergibt, dass in unseren Körperschaften bei den Wahlen zu den Delegierten- und Vertreterversammlung Wahlrecht Vorrang vor Verwaltungsrecht hat. Für uns war dies eine Selbstverständlichkeit.
Für den Vorstand der KZV Berlin jedoch stellt das Urteil des Landgerichts eine schwere Niederlage dar, denn das Gericht kam in den Entscheidungsgründen auch zu folgender Feststellung:
“Ob und inwieweit die KZV Berlin und ihr Vorstand beanstandungsfrei die von den Mitgliedern abgeführten Beiträge verwalten, ist keine Privatangelegenheit der KZV Berlin…”
“Keine Privatangelegenheit!” Für den Vorstand der KZV Berlin und deren Rechtsabteilung, sowie für zahlreiche verantwortliche Mitglieder der “Altverbände” offensichtlich eine berufspolitische Unerhörtheit, für uns jedoch ebenfalls eine Selbstverständlichkeit.
Falls Sie weiterführend Fragen haben, so sprechen Sie uns bitte an. Oder kommen Sie doch einfach zu einem unserer nächsten Stammtischtermine.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihre
IUZB - Wir sind die Zukunft !
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Hier das wichtige Urteil:

8. August 2008 von admin
“Die Krankenkassen sollten verpflichtet werden, Verträge mit Spitzenmanagern der Aufsicht vorab zuzusenden. Erst mit Zustimmung der Aufsicht dürften die Verträge wirksam werden.” berichtete die FAZ in ihrem am 05.08.2008 veröffentlichten Artikel
Bezüge der Vorstände oft überzogen / Rechnungshof rügt Zustände in Krankenkassen.
Was unsere Körperschaften betrifft, so wollen wir dies nicht.
Was wir wollen, sind jedoch funktionierende Selbstverwaltungsorgane.
Allen voran wünschen wir uns Delegierten- und Vertreterversammlungen, in denen die gewählten Vertreter ihre Rechte und Pflichten verantwortungsvoll wahrnehmen.
Für diese Aufgabenerfüllung ist Transparenz zwingend notwendig und deshalb haben wir in unserer Satzung festgelegt, dass sich die IUZB “für mehr Transparenz in der zahnärztlichen und vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung und der gemeinsamen Selbstverwaltung sowie für eine Verbesserung der Information der Mitglieder” einsetzt. Ferner tritt die IUZB “für eine Professionalisierung und Umstrukturierung der zahnärztlichen Interessenvertretung im politischen und wirtschaftlichen Raum in Berlin” ein.
Sie sind neugierig?
Falls Sie Fragen zu den weiteren Zielen unseren Vereins haben, so sprechen Sie uns bitte an. Oder kommen Sie doch einfach zu einem unserer nächsten Stammtischtermine.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihre IUZB
5. August 2008 von admin
Das Landgericht Berlin urteilte am 17.07.2008 unter anderem, dass es auf der Hand liegt, dass die Mitglieder der KZV Berlin, welche mit ihren Beiträgen für die Vergütungen der Vorstände der KZV Berlin aufkommen, Rechenschaft von eben diesen Vorstand verlangen dürfen.
Eine klare Sache und man sollte meinen, dass dies die oberste Richtschnur aller berufspolitischen Arbeit darstellt. Zwei Vorstandsmitglieder der KZV Berlin hatten jedoch in Bezug auf den Offenen Brief vom 09. Mai 2008 unseres Vorstandsvorsitzenden Herrn Gerhard Gneist an die Vorsitzende und den stellv. Vorsitzenden der Vertreterversammlung der KZV Berlin differenzierte Vorstellungen und versuchten vor dem Landgericht Berlin gegen Passagen aus dem Brief einen “äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch” zu erwirken.
Zum Glück vergeblich.
Und so trägt auch dieses Gerichtsurteil dazu bei, dass wir auch über das Medium Internet die Berliner Zahnärzteschaft zeitnah und komplikationslos über unsere berufspolitische Arbeit informieren können.
Ach ja, ein pikantes Detail: Die beiden Vorstandsmitglieder wurden von der Kanzlei W. vertreten. Wir erinnern uns: Die Kanzlei tauchte schon einmal auf und zwar im Rechnungsprüfungsbericht 2005 des Rechnungsprüfungsausschusses der KZV Berlin. Nachzulesen dort unter “Materielles 3) Die Kosten für die Dienstverträge des hauptamtlichen Vorstandes“.
Offen ist in dem jetzigen Verfahren noch die Frage, ob die beiden KZV Vorstände ihre Verfahrenskosten selbst tragen, oder die Bezahlung aus dem KZV Haushalt und somit aus unseren Mitgliedsbeiträgen erfolgt. Aber seien Sie versichert: In kollegialer Zusammenarbeit mit anderen Wahllisten bleiben wir auch in dieser Frage am Ball!
Nachfolgend nun das Urteil. Abschließend erhalten Sie zur Übersicht auch noch zwei Links auf im Urteil benannte Informationsquellen.

17.03.2008 - KZV Berlin, Pressemitteilung
“Auswertung durch Ermittlungsbehörden abgeschlossen”
22.04.2008 - Frontal 21
“Gierige Ärztefunktionäre / Selbstbedienung im Gesundheitssystem”
(weiterführend Links zum Filmbericht und zum Manuskript)
Haben Sie weitere Fragen? Bitte sprechen Sie uns an!
Ihre IUZB